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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Zanetti Treuhand AG („Treuhänder“) für ihre Kunden anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen des Treuhänders gegenüber dem Kunden. 

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

Für den Umfang der vom Treuhänder zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. 

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Treuhänder wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen, soweit er nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.

 

Der Treuhänder kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann der Treuhänder ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen 

Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. 

 

Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse mit Entwurfscharakter können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. 

 

Der Treuhänder kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 5. 

 

3. Mitwirkung des Kunden 

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig dem Treuhänder zu übermitteln. Der Kunde hat alle ihm vom Treuhänder übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten beziehungsweise zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen.

 

4. Digitaler Informationsaustausch 

Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Treuhänder trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Dem Treuhänder ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen. 

 

Übermittelt der Treuhänder im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich. Bei all diesen Anwendungen steht der Treuhänder für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen. 

 

5. Verschwiegenheit 

Der Treuhänder ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen des Treuhänders, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin.

 

6. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen 

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen des Treuhänders und dem effektiven Zeitaufwand. 

 

Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

 

Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Treuhänder kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Er kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. 

 

Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.

 

7. Haftung und höhere Gewalt

Der Treuhänder steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.  Der Treuhänder haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit.

Für die fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. 

 

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist der Treuhänder von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen. 

 

Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt dauert mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.

 

8. Mängelbeseitigung

Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Treuhänder ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 7. 

 

9. Auflösung des Vertrages und deren Folgen 

Der Vertrag endet durch die Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann beidseits jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu bezahlen. 

 

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit oder infolge vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

 

10. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Handakten 

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Treuhänder dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Der Treuhänder ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten. 

 

Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Der Treuhänder stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt. Diese Verpflichtung erlischt jedoch vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Treuhänder den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Kunde dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

 

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des Honorars und der Auslagen. Bis zur Bezahlung der offenen Forderungen, ist der Treuhänder berechtigt, die sich in seinem Besitze befindlichen Akten zurückzubehalten.

 

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz des Treuhänders.

Zanetti Treuhand AG, Version 10.2022

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